Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Namyslo Consulting, Inhaber Kai Namyslo, Zum Haug 29, 76646 Bruchsal (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Beratungs-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen im Bereich Automatisierung, künstliche Intelligenz und Digitalisierung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
Die Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ebenso wie gegenüber Verbrauchern. Wo für Verbraucher Abweichendes gilt, ist das an der jeweiligen Stelle ausdrücklich vermerkt.
Diese Seite dient der Einsehbarkeit. Vertragsbestandteil werden die Bedingungen erst, wenn im Angebot auf sie hingewiesen wird und der Auftraggeber die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Art der Leistung
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in zwei Ausprägungen, die rechtlich unterschiedlich zu behandeln sind:
Beratungsleistungen — insbesondere Analyse bestehender Abläufe, Bewertung von Vorhaben, Einordnung fremder Angebote und Begleitung von Projekten — werden als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Geschuldet ist die fachgerechte Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
Umsetzungsleistungen — insbesondere die Erstellung von Automatisierungen, Schnittstellen, Auswertungen oder Websites — werden als Werk im Sinne der §§ 631 ff. BGB erbracht. Hier ist ein abnahmefähiges Ergebnis geschuldet.
Welche Ausprägung im Einzelfall gilt, ergibt sich aus dem Angebot. Enthält ein Auftrag beide Bestandteile, gelten die jeweiligen Regelungen für den betreffenden Teil.
Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung im Sinne der einschlägigen Berufsordnungen. Hinweise zu rechtlichen Anforderungen, insbesondere zum Datenschutz, sind technischer Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.
§ 3 Vertragsschluss
Darstellungen auf dieser Website sind keine bindenden Angebote, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Ergebnisse der hier bereitgestellten Werkzeuge sind unverbindliche Schätzungen und begründen keinen Anspruch auf einen bestimmten Preis oder Termin.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers in Textform annimmt. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
§ 4 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Sie erfolgt je nach Vereinbarung als Festpreis, nach Aufwand oder als monatliche Pauschale.
Bei Abrechnung nach Aufwand wird in angefangenen Viertelstunden abgerechnet. Der Auftragnehmer weist rechtzeitig darauf hin, wenn absehbar wird, dass ein geschätzter Aufwand um mehr als 15 Prozent überschritten wird.
Bei Werkleistungen mit einem Auftragswert über 2.000 Euro ist eine Anzahlung von 30 Prozent bei Auftragserteilung fällig, der Restbetrag nach Abnahme.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig.
Kosten für Leistungen Dritter, die für die Erbringung erforderlich sind — etwa Serverbetrieb, Schnittstellenentgelte oder Lizenzen — trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sie werden vor Entstehung angekündigt.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig bereit. Dazu gehören insbesondere Zugänge zu betroffenen Systemen sowie eine benannte Person mit Entscheidungsbefugnis.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er an überlassenen Inhalten und Daten die erforderlichen Rechte besitzt.
Verzögert sich die Leistung, weil erforderliche Mitwirkung ausbleibt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Der Auftragnehmer weist auf ausstehende Mitwirkung hin und setzt eine angemessene Frist. Zusätzlicher Aufwand, der aus unterlassener Mitwirkung entsteht, wird nach Aufwand berechnet.
§ 6 Termine und Leistungszeit
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Zeitangaben aus Werkzeugen dieser Website oder aus Vorgesprächen sind Schätzungen.
Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.
§ 7 Abnahme bei Werkleistungen
Nach Fertigstellung teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Abnahmebereitschaft mit. Der Auftraggeber prüft das Ergebnis innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder benennt Mängel in Textform.
Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine Mängelanzeige, gilt das Werk als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber das Ergebnis produktiv einsetzt.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn der Auftragnehmer ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder nicht begründet verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie sind gesondert zu beheben.
§ 8 Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den eigens für ihn erstellten Ergebnissen.
Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeines Wissen, Verfahren und wiederverwendbare Bausteine, die bei der Leistungserbringung entstanden oder eingesetzt worden sind, weiter zu nutzen. Das gilt nicht für Inhalte, Daten und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers.
Eingesetzte Software Dritter unterliegt deren Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer weist auf wesentliche Einschränkungen hin.
Der Auftragnehmer darf das Projekt nach Abschluss als Referenz nennen und abbilden, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten nichtöffentlichen Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und verwenden sie ausschließlich für die Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht besteht für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
§ 10 Datenschutz
Erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Der Auftraggeber bleibt für die Zulässigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitungen verantwortlich, insbesondere für das Bestehen einer Rechtsgrundlage und für die Information der betroffenen Personen.
Werden im Auftrag Dienste eingesetzt, die Daten außerhalb der Europäischen Union verarbeiten, weist der Auftragnehmer vorab darauf hin.
Welche Daten beim Besuch dieser Website und bei Nutzung der hier angebotenen Werkzeuge verarbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, die Bedingungen für ein vorzeitiges Erlöschen und das Muster-Widerrufsformular finden sich in der Widerrufsbelehrung.
§ 12 Gewährleistung
Bei Werkleistungen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Frist.
Der Auftragnehmer beseitigt Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf unsachgemäße Nutzung, auf Ausfälle oder Änderungen von Diensten Dritter oder auf eine vom Auftraggeber vorgegebene Umgebung zurückgehen.
Ergebnisse, die unter Einsatz von Sprachmodellen entstehen, sind ihrer Natur nach nicht vollständig vorhersagbar. Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Einrichtung und Absicherung solcher Abläufe, nicht die inhaltliche Richtigkeit jeder einzelnen maschinell erzeugten Ausgabe. Auf die Notwendigkeit einer Kontrolle wird im Einzelfall hingewiesen.
§ 13 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der für den betroffenen Auftrag vereinbarten Vergütung.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Regelungen dieses Paragrafen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist für eine dem Wert seiner Daten angemessene Sicherung verantwortlich. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Sicherung für die Wiederherstellung angefallen wäre.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
Einzelaufträge enden mit vollständiger Erbringung der Leistung.
Laufende Leistungen — etwa Betreuung, Wartung oder Betrieb — werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Für laufende Leistungen wird keine bestimmte Verfügbarkeit zugesichert, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart ist. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Ausfälle bei Dritten — etwa Serverbetreibern oder Schnittstellenanbietern — liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
Nach Beendigung laufender Leistungen übergibt der Auftragnehmer auf Wunsch die beim ihm vorhandenen Daten des Auftraggebers in einem gängigen Format und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 15 Änderungen dieser Bedingungen
Der Auftragnehmer kann diese Bedingungen für laufende Dauerschuldverhältnisse ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder technische Gegebenheiten erforderlich ist und der Auftraggeber dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch kein zwingender Schutz des Rechts ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bruchsal.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026